AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestellung-Auftrag
Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von der Firma Max Reiner Vitrinen&
Service schriftlich bestätigt wird und vom Mieter unterschrieben zurückgeschickt
ist.
Unterschriebene Auftragsbestätigungen können per Post, per Mailanhang oder per
Fax an den Vermieter zurückgesendet werden.
2. Mieten
Die Miete für die Vitrinen ist vorab nach Rechnungsstellung zu entrichten.
Der Vermieter ist nur dann zur Ausführung der Bestellung verpflichtet, wenn die
Miete spätestens 4 Werktage vor dem Anlieferungstermin auf dem Konto des
Vermieters eingegangen ist.
Geht die geschuldete Miete nicht rechtzeitig ein, so ist der Vermieter nicht
mehr zur Anlieferung verpflichtet.
Der Mieter hat dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, den er durch die
Nichteinhaltung des Mietvertrags verursacht hat.
3. Anlieferung und Aufbau der Vitrinen
Es wird seitens des Vermieters alles getan, um eine pünktliche Lieferung zu
gewährleisten.
Haftung für verspätete oder nicht erfolgte Lieferung wird nur bei Verschulden,
ausgenommen leichte Fahrlässigkeit, bis zur Höhe der Auftragssumme übernommen.
Weitere Schadenersatzansprüche hieraus können nicht geltend gemacht werden.
Bereits entrichtete Mieten werden zurückerstattet.
Der Mieter ist verpflichtet, an dem von ihm angegebenen Anlieferungstermin auch
die Vitrinen entgegenzunehmen.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass die Vitrinen am
Standplatz montiert werden, selbst dann, wenn kein Beauftragter des Mieters
zugegen ist.
Von dem Zeitpunkt der Anlieferung an bis zur Rückgabe an den Vermieter bzw.
dessen Beauftragten, übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für eventuelle
Schäden an den Vitrinen.
Um Beschädigungen an den Vitrinen zu vermeiden, dürfen
diese nach dem Aufbau nicht mehr umgestellt oder transportiert werden.
4. Nutzung
Die Mietvitrinen sind ausschließlich zum Ausstellen von Exponaten geeignet.
Eine andere Nutzung (z. B. als Arbeitstisch, Schreibunterlage) ist nicht
gestattet.
Nach einer Veranstaltung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Strom stets
abgeschaltet wird.
Der Mieter verpflichtet sich die Vitrinen stets sorgsam zu behandeln.
Um Beschädigungen an den Vitrinen zu vermeiden, dürfen diese nach dem Aufbau
nicht mehr umgestellt werden.
Die Vitrinen dürfen weder mit eigenen Logoaufklebern noch mit sonstigem Material
beklebt werden.
Auf Anfrage können wir auf den Vitrinen von uns gelieferte Firmenlogoaufkleber
montieren.
5. Schlösser und Schlüssel
Alle Vitrinen sind verschließbar.
Eine Haftung für den sicheren Verschluss der Vitrinen sowie die Sicherheit der
Exponate wird nicht übernommen.
Werden Schlösser und Schlüssel nicht zurückgegeben, so sind der Anschaffungswert
des gesamten Schlosses sowie die Kosten für die Montage vom Mieter zu ersetzen.
6. Beschädigungen - Verlust
Schäden jeder Art, die an den vermieteten Vitrinen während der Mietdauer
entstehen, gehen ausnahmslos zu Lasten des Mieters.
Das Bekleben jeder Art, auch mit selbstklebenden Folien, ist nur nach vorheriger
Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Kosten hierfür werden eigens in Rechnung gestellt.
Sollte bei der Rücknahme festgestellt werden, dass eine Vitrine infolge von
Beschädigungen nicht mehr weitervermietet werden kann,
so wird die Vitrine dem
Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Auch bei Verlust der Vitrine/n wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in
Rechnung gestellt.
7. Beleuchtung
In den Vitrinen sind Leuchten installiert einschließlich der Zuführungskabel mit
Schukostecker.
Die dazu gehörenden Leuchtmittel werden mitgeliefert, jedoch kann für deren
Funktion während der Nutzung keine Garantie übernommen werden.
Manipulationen oder Veränderungen jeder Art an der elektrischen Anlage durch den
Mieter sind grundsätzlich nicht gestattet. Der Mieter hat bei Nichtbeachtung den
entstandenen Schaden zu ersetzen.
8. Rücktritt von der Bestellung
Tritt der Mieter innerhalb von 14 Tagen bis 7 Tage vor Anlieferung aus wichtigem
Grund vom Vertrag zurück, werden 30% der Auftragssumme für Ausfall- und sonstige
Unkosten in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt innerhalb der Frist von 7 Tagen vor
dem geplanten Aufbau ist 70% der
Auftragssumme zur Zahlung fällig.
9. Haftung und Gerichtsstand
Bei seiner Tätigkeit haftet der Vermieter auch im vorvertraglichen Bereich nur
für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Dies gilt ebenso für seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Es gilt in jedem Fall das deutsche Recht.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Mietvertrag mittelbar oder unmittelbar
ergeben, ist der Gerichtsstand Eggenfelden.